Schallschutz

Der Schallschutz wird in drei grundsätzliche Arten der Lärmbekämpfung eingeteilt:

  • Technische Lärmbekämpfung
  • Organisatorische Maßnahmen (zeitliche bzw. räumliche Verlegung lärmintensiver Arbeiten)
  • Individueller Gehörschutz (Kapselgehörschützer, etc.)

Maßnahmen zur technischen Lärmbekämpfung gehören zu unserem Leistungsumfang, wie z.B. die Herstellung, Lieferung und Montage von Schalldämpfern, Schallkulissen, sowie Dachausbauten unter schalltechnischen Gesichtspunkten. Des weiteren findet eine Unterscheidung zwischen Schallabsorbtion und Schalldämmung statt. Schallabsorbtion liegt vor, wenn Schallquelle und Hörer im gleichen Raum anzutreffen sind. Sind sie in verschiedenen Räumen spricht man im Schallschutz von Schalldämmung.


Die von uns eingesetzten Dämmstoffe zeichnen sich durch ein hohes Maß von Schallabsorbtionsfähigkeit (alpha-Wert) und Schalldämmfähigkeit (xi-Wert) aus. In Verbindung mit dem objektspezifischen Gesamtdämmsystem wird somit ein Maximum an Lärmbekämpfung erreicht.

Die technische Lärmbekämpfung umfaßt zwei Gruppen von Maßnahmen:

  • primäre Maßnahmen (Verminderung der Schallabstrahlung und Schallanregung)
  • sekundäre Maßnahmen (Verminderung der Luftschall- und Körperschallausbreitung), z.B. durch Voll - und Teilkapselungen, Raumabtrennungen oder Maßnahmen zur Verbesserung der Raumakkustik.