Kälteschutz

Die Grenze zwischen Wärme- und Kälteschutz liegt nicht bei 0°C. Weist die zu dämmende Anlage tiefere Temperaturen als die Umgebung auf, so sind kälteschutztechnische Maßnahmen zu treffen.

Mit den erforderlichen Dämmstoffen und Dämmkonstruktionen müssen im Kälteschutz Objekte gedämmt werden, die im Temperaturbereich vom absoluten Nullpunkt (0 K / -273°C) bis zu den üblichen Umgebungs- und Aufenthaltstemperaturen für Menschen liegen. Im Kälteschutz wird die erforderliche Dicke der Dämmschicht zunächst nach betriebstechnischen Gesichtspunkten ermittelt. Danach muß geprüft werden, ob eine dickere Dämmschicht aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere wegen des hohen Kältepreises, vorzusehen ist.

Hauptaufgaben des Kälteschutzes:

  • Betriebstechnische Erfordernisse
  • Verhinderung von unzulässig großen Temperaturbewegungen einzelner Anlagen- oder Konstruktionsteile
  • Tauwasserverhütung
  • Wirtschaftlichkeit

Dämmstoffe für den Kälteschutz:

  • Synthetischer Kautschuk, z.B. “Armaflex AF”
  • Polystyrol-Partikelschaum, z.B. “Styropor”
  • Polystyrol-Extruderschaum, z.B. “Styrodur”
  • PUR-Hartschaum
  • PUR-Ortschaum
  • Polyethylen-Schaumstoffe, z.B. “Misselon Garant”
  • Schaumglas
  • Kork